Behandlung im D-Arzt-Verfahren und Gutachten

Spezialisierte Versorgung bei Arbeits- und Wegeunfällen

Unsere Praxis ist für das berufsgenossenschaftliche Heilverfahren zugelassen und nimmt am sogenannten D-Arzt-Verfahren teil.


Das bedeutet: Wir sind qualifiziert, Patientinnen und Patienten nach Arbeits- und Wegeunfällen umfassend zu betreuen und das entsprechende Verfahren mit den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen fachgerecht durchzuführen.

  • Fachärztliche Expertise
    in Unfallchirurgie und Handchirurgie
  • Schnelle und strukturierte Erstversorgung
  • Kompetente Abwicklung
    der BG-Dokumentation und Gutachten
  • Individuelle Nachsorge
    mit enger Anbindung an Reha- und Physiotherapiepartner
  • Gutachtenerstellung
    Berufsgenossenschaften und Privat

Was ist das Durchgangsarztverfahren?

Bei einem Arbeitsunfall, Wegeunfall oder einem Schulunfall ist die Behandlung zunächst nicht nur eine private oder gesetzliche Krankenkassenleistung, sondern fällt in den Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.


Ein speziell zugelassener Durchgangsarzt (D-Arzt) übernimmt die Erstversorgung, steuert die weitere Behandlung und erstellt die erforderlichen fachärztlichen Gutachten für die BG.

Unsere Leistungen im D-Arzt-Verfahren

  • Erstuntersuchung und Dokumentation nach Arbeits- oder Wegeunfall
  • Erstellung von Heilverfahrensberichten und Unfallgutachten
  • Steuerung und Koordination der weiteren Behandlung
  • Operative und konservative Behandlung von Verletzungen der Hand und oberen Extremität
  • Nachsorge und Rehabilitationsplanung in Zusammenarbeit mit Physiotherapie und Reha-Einrichtungen